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Erstattungsservice für die Zahnzusatzversicherung (für Zahnarzt-Patienten) Unterstützt von: www.hanswaizmann.de

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Erstattungsprobleme

Frage:
Meine Krankenkasse Arag (Z100) leistet nur einen Teil der professionellen Zahnreinigung. In der Rechnung die Ziffer 407 ausgeweisen. Die Arag sagt, dass sei eine Parodontose Maßnahme. Die Maßnahme wird bei meiner Zahnreinigung schon immer durchgefeührt. Mein Zahnarzt schreibt die Postition beschreibt dass Reinigen unterhalb des Zahnfleischsaumes, was zur prof. Zahnreinigung gehört. Was kann ich tun? Ich bin echt sauer und möchte gegebenenfalls die KV wechseln.

Kann man gegen eine KV rechtliche Schritte einleiten?

vielen Dank


Antwort:
Sehr geehrte Frau Georgii,

man kann in diesem Fall schlecht sagen, wer "Recht" hat.

Das Problem ist hier ganz einfach, dass die prof. Zahnreinigung nirgends einheitlich definiert ist, d.h. es gibt hier in der Praxis diverse unterschiedliche Auslegungen, sowohl auf Zahnarztseite als auch auf Versicherungsseite.

Die ARAG akzeptiert für die Abrechnung der PZR nur ganz bestimmte Ziffern - damit muss man wohl oder übel leben und versuchen mit dem Zahnarzt zu sprechen, und ihn zu bitten, dass er zukünftig entsprechend abrechnet.

Ich schicke Ihnen mit seperater Mail eine ausführliche Info bzgl. der Prophylaxe-Abrechnung bei der ARAG.

MfG

Maximilian Waizmann
Beantwortet von: Hans Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung



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