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Erstattungsservice für die Zahnzusatzversicherung (für Zahnarzt-Patienten) Unterstützt von: www.hanswaizmann.de

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Versichergsumfang.

Frage:
Meine Frau und ich haben die Quelle Zahnvers.
\\\"ZES\\\" - nicht ZEG - seit 01.05.2005. Gibt es
bei ZES andere Leistungen? Mir fällt auf daß
z.B.keine Inlays erstattet werden. Bei ZEG mit einem Beitragssatz von nur € 9,90 pro Per-son schon, bei \\\"ZES\\\" nicht mit einem Beitrag von 14,90. Ist Ihnen möglich mir die kompl.
Leistungen meiner Versicherung,der \\\"ZES\\\", zu
nennen.
Mfg Schönswetter


Antwort:
Sehr geehrter Herr Schönswetter,

der Tarif ZES hat dieselben Leistungen wie der ZEG.

Der ZES ist lediglich für ältere Versicherte ab 65 Jahren konzipiert. Für Inlays leisten weder der ZEG noch der ZES.


ZES leistet für Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, etc.) 35%, was m.E. - speziell bei den "teureren" Behandlungen (z.B. Vollkeramikkronen o.Ä.) zu wenig ist.

Speziell für Implantate leistet der ZES zwar "nominell" 65%, allerdings ist diese Leistung durch eine Klausel sehr stark eingeschränkt:

"implantologische Leistungen, wenn andere ausreichend und zweckmäßige Beahndlungsmaßnahmen nicht zur Verfügung stehen und dies vor Behandlungsbeginn durch ein zahnärztliches Attest nachgewiesen wird."

Das ist eine krasse Beschränkung, die m.E. die "privatzahnärztliche" Leistung an sich aushebelt, da die Karstadt-Quelle-Versicherung in jedem Fall dann darauf beharren kann, dass z.B. bei einer Einzelzahnlücke eine Brücke ja auch ausreichend wäre, d.h. diese Leistung ist meiner Meinung nach mehr als zweifelhaft.



Für Prophylaxe oder sonstige Zahnbehandlungen (z.B. hochwertige Kunststofffüllungen) sieht der Tarif keinerlei Leistungen vor.

MfG

Maximilian Waizmann

Beantwortet von: Hans Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung



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