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Teilerstattung
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Versicherung, bei welcher ich die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen habe, habe ich meine zahnärztliche Abschlussrechnung eingereicht. Da die Leistungen von einer privaten Zahnklinik durchgeführt wurden, weigert sich die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse zu zahlen. Somit beruft sich die Versicherung der Zahnzusatzversicherung bei einem Teil Abrechnung auf die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse. Da diese die Kostenerstattung verweigert können die mir zustehenden Beträge angeblich nicht berechnet werden.
Ich bitte dringend um Hilfe, wie ich zu den mir rechtmäßig zustehenden Leistungen komme, da ich finanziell darauf angewiesen bin.
Ich bedanke mich für Ihr Bemühen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ludwig
bei der Versicherung, bei welcher ich die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen habe, habe ich meine zahnärztliche Abschlussrechnung eingereicht. Da die Leistungen von einer privaten Zahnklinik durchgeführt wurden, weigert sich die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse zu zahlen. Somit beruft sich die Versicherung der Zahnzusatzversicherung bei einem Teil Abrechnung auf die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse. Da diese die Kostenerstattung verweigert können die mir zustehenden Beträge angeblich nicht berechnet werden.
Ich bitte dringend um Hilfe, wie ich zu den mir rechtmäßig zustehenden Leistungen komme, da ich finanziell darauf angewiesen bin.
Ich bedanke mich für Ihr Bemühen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ludwig
Antwort:
Sehr geehrte Frau Ludwig,
zunächst mal wäre es interessant,
a.) in welchem Tarif Sie genau versichert sind (seit wann, Gesellschaft, Tarifbezeichnung)
und
b.) um was für eine Art der Behandlung es sich genau handelte (wie teuer, mögliche Kassenleistung, etc.)?
Hatten Sie für diese Behandlungen VOR Behandlungsbeginn einen Kostenplan von der GKV und/oder Ihrer Zusatzversicherung prüfen lassen.
MfG
Maximilian Waizmann
Beantwortet von: Hans Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung
zunächst mal wäre es interessant,
a.) in welchem Tarif Sie genau versichert sind (seit wann, Gesellschaft, Tarifbezeichnung)
und
b.) um was für eine Art der Behandlung es sich genau handelte (wie teuer, mögliche Kassenleistung, etc.)?
Hatten Sie für diese Behandlungen VOR Behandlungsbeginn einen Kostenplan von der GKV und/oder Ihrer Zusatzversicherung prüfen lassen.
MfG
Maximilian Waizmann
Beantwortet von: Hans Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung
Re: Teilerstattung
Frage:
Sehr geehrter Herr Waizmann,
a) die Zusatzversicherung wurde bei der Victoria im Tarif GE + ZEG ca. 2003/2004 abgeschlossen.
b) Die Behandlung umfasste die Grundsanierung des gesamten Gebisses. Es wurde eine Parodontose-Behandlung durchgeführt, erkrankte nicht erhaltungsfähige Zähne entfernt, teilweise fester Zahnersatz (Kronen und Brücken, keine Implantate) und teilweise herausnehmbarer Zahnersatz gefertigt. Die Behandlung wurde unter OP in einem Tag durchgeführt. Die Kosten beliefen sich auf rund 27.000 €.
Eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgte nicht.
Anzumerken ist, dass die Behandlung von einer privaten Zahnklinik 2006 durchgeführt wurde. Grund der Wahl der Zahnklinik ist die Behandlungsdauer, welche sich auf 1,5 Jahre bei Vertragsärzten hingezogen hätte. Hier beruft sich die Krankenkasse auf das SGB V, nachdem dies die Zahlung der Festzuschüsse nicht möglich sei.
Dies bezweifle ich erheblich, komme aber auch hier nicht weiter.
Somit bleibe ich auf den gesamten Kosten alleine sitzen und weiß mir nicht zu helfen.
Vielen Dank...
a) die Zusatzversicherung wurde bei der Victoria im Tarif GE + ZEG ca. 2003/2004 abgeschlossen.
b) Die Behandlung umfasste die Grundsanierung des gesamten Gebisses. Es wurde eine Parodontose-Behandlung durchgeführt, erkrankte nicht erhaltungsfähige Zähne entfernt, teilweise fester Zahnersatz (Kronen und Brücken, keine Implantate) und teilweise herausnehmbarer Zahnersatz gefertigt. Die Behandlung wurde unter OP in einem Tag durchgeführt. Die Kosten beliefen sich auf rund 27.000 €.
Eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgte nicht.
Anzumerken ist, dass die Behandlung von einer privaten Zahnklinik 2006 durchgeführt wurde. Grund der Wahl der Zahnklinik ist die Behandlungsdauer, welche sich auf 1,5 Jahre bei Vertragsärzten hingezogen hätte. Hier beruft sich die Krankenkasse auf das SGB V, nachdem dies die Zahlung der Festzuschüsse nicht möglich sei.
Dies bezweifle ich erheblich, komme aber auch hier nicht weiter.
Somit bleibe ich auf den gesamten Kosten alleine sitzen und weiß mir nicht zu helfen.
Vielen Dank...
Antwort:
Hallo Frau Ludwig,
leider sind Sie nicht darauf eingegangen, ob Sie diesbezüglich VOR Behandlungsbeginn Kostenpläne von GKV und/oder Victoria haben prüfen lassen? Bitte teilen Sie mir das noch mit.
MfG
Maximilian Waizmann
leider sind Sie nicht darauf eingegangen, ob Sie diesbezüglich VOR Behandlungsbeginn Kostenpläne von GKV und/oder Victoria haben prüfen lassen? Bitte teilen Sie mir das noch mit.
MfG
Maximilian Waizmann
Re: Re: Teilerstattung
Frage:
Sehr geehrter Herr Waizmann,
der Kostenplan wurde bereits im Oktober 2005 bei der GKV eingereicht; mit der Information, dass die Behandlung im Februar 2006 beginnt. Die GKV bat mehrmalig um Korrektur des Kostenplanes, was auch erfolgte.
Da der Behandlungsbeginn immer näher rückte und sich die GKV nicht abschließend (und schon gar nicht ablehnend) äußerte, wurde die Behandlung auch durchgeführt.
Von Seiten der Victoria gab es keine Einwände bzw. Gegenäußerungen. Die Kosten, die die GKV nicht bezuschusst, wurden auch anstandslos gezahlt. Nur die Kosten, die angeblich nur auf Grundlage der Zahlung der GKV erfolgen kann, sind offen.
MfG Ludwig
der Kostenplan wurde bereits im Oktober 2005 bei der GKV eingereicht; mit der Information, dass die Behandlung im Februar 2006 beginnt. Die GKV bat mehrmalig um Korrektur des Kostenplanes, was auch erfolgte.
Da der Behandlungsbeginn immer näher rückte und sich die GKV nicht abschließend (und schon gar nicht ablehnend) äußerte, wurde die Behandlung auch durchgeführt.
Von Seiten der Victoria gab es keine Einwände bzw. Gegenäußerungen. Die Kosten, die die GKV nicht bezuschusst, wurden auch anstandslos gezahlt. Nur die Kosten, die angeblich nur auf Grundlage der Zahlung der GKV erfolgen kann, sind offen.
MfG Ludwig
Antwort:
Sehr geehrte Frau Ludwig,
könnten Sie mir zu dem gesamten Vorgang relevante Unterlagen in Kopie schicken, damit ich mir ein genaueres Bild davon machen kann, welche Leistungen die Victoria genau nicht übernehmen möchte u. mit welcher Begründung.
Entweder per Post an:
Online-Beratung Waizmann
z.Hd. Maximilian Waizmann
Martiusstr. 6
80802 München
Oder per Fax an 089/3162218 (dann bitte auch eine kurze Info parallel per Mail, wenn Sie das Fax losgeschickt haben)
Oder einfach einscannen und als pdf-File per Mail schicken (Maximilian.Waizmann@gmx.de).
Dann schaue ich mir das gerne genauer an.
MfG
Maximilian Waizmann
könnten Sie mir zu dem gesamten Vorgang relevante Unterlagen in Kopie schicken, damit ich mir ein genaueres Bild davon machen kann, welche Leistungen die Victoria genau nicht übernehmen möchte u. mit welcher Begründung.
Entweder per Post an:
Online-Beratung Waizmann
z.Hd. Maximilian Waizmann
Martiusstr. 6
80802 München
Oder per Fax an 089/3162218 (dann bitte auch eine kurze Info parallel per Mail, wenn Sie das Fax losgeschickt haben)
Oder einfach einscannen und als pdf-File per Mail schicken (Maximilian.Waizmann@gmx.de).
Dann schaue ich mir das gerne genauer an.
MfG
Maximilian Waizmann
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Zahnzusatzversicherung als Beihilfeberechtigte?
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