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Frage:
Guten Tag,

meine gegenwärtige Versicherung hat bei Laborkosten Streichungen in Höhe von 30% vorgenommen, da diese angeblich zu hoch seien. Das Argument, dass sich \"ortsüblich\" in München über dem von Barmenia angesetzten Bundesdurchschnitt bewegen dürfte, lässt die Versicherung nicht gelten.
Gibt es eine Handhabe zur Ansetzung eines höheren Referenzwertes bei Laborkosten (die dann tatsächlich den \"ortsüblichen\" näherkommen)?

Beste Grüße,
K. Peters


Antwort:
Sehr geehrte Frau Peters,

wenn, dann müsste schon wirklich nachgewiesen werden, warum die Laborkosten in diesem Fall "angemessen" sind.

Evtl. lassen Sie sich vom Labor in München eine kurze Erklärung ausstellen - da sollte dann sinngemäß drinstehen, dass München ein sehr teurer Standort ist, hohe Miete, hohe Lohnkosten, etc. und dass dadurch die höheren Laborkosten durchaus gerechtfertigt sind.

Diese Erklärung könnten Sie dann bei der Barmenia einreichen und um nochmalige Prüfung der Sachlage bitten - ob das Erfolg hat, kann ich aber natürlich nicht garantieren.

MfG

Maximilian Waizmann
Beantwortet von: Hans Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung



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