. .

Erstattungsservice für die Zahnzusatzversicherung (für Zahnarzt-Patienten) Unterstützt von: www.hanswaizmann.de

9
Frage zur Kostenerstattung bei Zahnzusatzversicherungen

Frage:
Hallo ich habe 4 Kronen und eine davon ist 13 Jahre alt. Natürlich kann sich jeder Versicherer denken dass diese eine endliche Lebenszeit haben. Sind diese mit versichert? Es gibt aber keine akuten Probleme/Behandlung. Anders herum: wann sind die nicht mitversichert? Bei Zahnfleisch-Rückbildung? Bei nicht super sauber bearbeiteten Rändern? Wenn ich mich mit dem Zahnarzt über diese Tatsachen unterhalte? (Was ich sicherlich tue weil um Reifenwechsel spricht man ja auch, auch wenn noch keiner ansteht) Wenn er so etwas in den Akten vermerkt? Vielen Dank und Gruß


Antwort:
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

grundsätzlich kann vorhandener Zahnersatz mit versichert werden - das geht allerdings nur so lange, wie dieser voll intakt ist und solange noch keine Behandlung ansteht.

Das sollten Sie ggf. vor Abschluss mit Ihrem Zahnarzt abklären:


Grundsätzlich werden keine Leistungen für Versicherungsfälle erbracht, die bereits vor Abschluss des Vertrages eingetreten sind. D.h. sofern bereits vor Abschluss eines Vertrages vom Zahnarzt "konkrete" Behandlungsmaßnahmen angeraten oder geplant waren, gibt es dafür keine Leistung (auch nicht nach Ablauf der Wartezeit).

Wenn Sie relativ schnell nach Ablauf der Wartezeit umfangreichere Erstattungsleistungen beantragen, dann wird der Versicherer natürlich berechtigte Zweifel hegen u. ggf. Nachforschungen anstellen.

I.d.R. wird dann der Zahnarzt angeschrieben u. um Auskunft gebeten - wenn diese/r dann eindeutig bestätigt, dass vor Abschluss keine Behandlung angeraten war, könnten Sie im Leistungsfall kaum ein Problem kriegen.

Wenn der Zahnarzt dann aber bestätigt, dass der "Schaden" schon vor Abschluss eingetreten ist, dann kriegen Sie natürlich keine Leistung (weil für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind, natürlich nicht geleistet werden kann).

Fragen Sie ggf. bitte Ihren Zahnarzt, was er dem Versicherer im Falle einer Rückfrage mitteilen würde.



Beantwortet von: Hans Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung



Vorherige Frage zur Frage zur Abrechnung Zahnzusatzversicherung:
8
Genehmigung von Inplataten
Nächste Frage zur Frage zur Abrechnung Zahnzusatzversicherung:
10
CSS - Frage zur Kostenerstattung bei PZR


Zurück zum Fragenübersicht von Frage zur Abrechnung Zahnzusatzversicherung

Service-Leistungen für Patienten

Informationen für den Zahnarzt